KatzSchErmÜG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen Vom 27. November 2019

Ausfertigungsdatum:
27.11.2019
Fundstelle:
GVBl. LSA 2019, 939
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KatzSchErmÜG

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

§ 1

Übertragung

§ 1 ÜbertragungDie Ermächtigung nach § 13b Satz 1 bis 4 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2586), durch Verordnung bestimmte Gebiete zum Schutz freilebender Katzen festzulegen, wird gemäß § 13b Satz 5 des Tierschutzgesetzes auf die Gemeinden übertragen.

§ 2

Evaluierung

§ 2 EvaluierungDie finanziellen Auswirkungen der Festlegung bestimmter Gebiete zum Schutz freilebender Katzen für die Gemeinden werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch das für Veterinärangelegenheiten zuständige Ministerium in Abstimmung mit dem für kommunalen Finanzausgleich zuständigen Ministerium unter Mitwirkung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt evaluiert. Das für Veterinärangelegenheiten zuständige Ministerium unterrichtet den Landtag schriftlich über das Ergebnis der Evaluierung.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.