Verordnung zur Fortgeltung von Dienstvereinbarungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Vom 17. Februar 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 17.02.2023
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2023, 45
Aufgrund des § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank vom 15. Dezember 2021 (GVBl. LSA S. 598) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 4 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 19. Oktober 2021 (MBl. LSA S. 660), zuletzt geändert durch Beschluss vom 15. November 2022 (MBl. LSA S. 530), wird verordnet:
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
§ 1 Fortgeltung von Dienstvereinbarungen(1) Die in Anlage 1 genannten Dienstvereinbarungen ohne IT-Bezug der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gelten für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in der am 23. März 2022 geltenden Fassung fort, sofern Anlage 1 keine anderen Fassungen benennt.(2) Die in Anlage 2 genannten Dienstvereinbarungen mit IT-Bezug der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gelten für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in der am 1. Dezember 2022 geltenden Fassung fort, sofern Anlage 2 keine anderen Fassungen benennt.(3) Bei den in Anlage 3 genannten Dienstvereinbarungen der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gelten für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ausschließlich die in Anlage 3 genannten Regelungen in der am 23. März 2022 geltenden Fassung fort, sofern Anlage 3 keine anderen Fassungen ausdrücklich benennt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Fortgeltende Dienstvereinbarungen ohne IT-Bezug
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Fortgeltende Dienstvereinbarungen ohne IT-Bezug1. Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung des Festgehalts für Vertragsangestellte mit Anlage 12. Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Grundvergütung für Tarifangestellte in der Fassung vom 1. Dezember 20223. Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Grundvergütung für Auszubildende, BA’ler/Sparkassenbetriebswirt:innen, Trainees sowie Praktikant:innen einschließlich Anlage 1 in der Fassung vom 8. September 20224. Dienstvereinbarung Spotbonus in der Fassung vom 1. Dezember 20225. Dienstvereinbarung Transformationszuschlag für Tarifangestellte6. Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitordnung einschließlich Anlage 1 in der Fassung vom 1. Januar 20237. Dienstvereinbarung Vertrauensarbeitszeit in der Fassung vom 1. Dezember 20228. Dienstvereinbarung über die Anordnung von Mehrarbeit in der NORD/LB9. Dienstvereinbarung langfristige Zeitwertkonten10. Dienstvereinbarung über Rufbereitschaften und Notfalleinsätze in der NORD/LB11. Dienstvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung der NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale mittels Mitgliedschaft der NORD/LB in der BVV-Versorgungskasse des Bankgewerbes e. V. und im BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. einschließlich Anlagen 1 bis 5 (Anlage 1 Satzung Versorgungskasse, Anlage 2 Satzung BVV Versicherungsverein, Anlage 3 Leistungsplan, Anlage 4 Versicherungsbedingungen, Anlage 5 zu § 4 Nr. 6 vom 1. Februar 2017 Regelungen für Vertragsübernahmen)12. Vereinbarung über die Schließung der Versorgungswerke der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) zum 31. Dezember 199913. Dienstvereinbarung Ergänzung der Vereinbarung über die Schließung der Versorgungswerke der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) zum 31. Dezember 199914. Dienstvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung der NORD/LB Versorgungsordnung 2000 (VO 2000)15. Vereinbarung über die Schließung der Versorgungsordnung 2000 der NORD/LB16. Dienstvereinbarung über die Anpassung bestehender Versorgungsregelungen in der NORD/LB17. Dienstvereinbarung über den freiwilligen Wechsel von einer bestehenden Versorgungszusage in eine betriebliche Altersversorgung nach der Dienstvereinbarung BVV („DV Übergang“) in der Fassung vom 1. Dezember 2022
Fortgeltende Dienstvereinbarungen mit IT-Bezug
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Fortgeltende Dienstvereinbarungen mit IT-Bezug1. Rahmendienstvereinbarung zur Regelung der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten der NORD/LB2. Ergänzungsvereinbarung zur Rahmendienstvereinbarung zur Regelung der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten der NORD/LB (einschließlich Anwendungsliste)3. Dienstvereinbarung zu der Anwendung MS Exchange/MS Outlook einschließlich Anlagen 1 bis 54. Dienstvereinbarung zu der Anwendung OSPlus einschließlich Anlagen 1 bis 55. Ergänzungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung „OSPlus“ einschließlich Anlagen 1 bis 96. Dienstvereinbarung zu der Anwendung EBIL einschließlich Anlagen 1 bis 57. Dienstvereinbarung zur Übermittlung personenbezogener Daten der Beschäftigten der inländischen Dienststellen der NORD/LB zu Dienstleistern der NORD/LB sowie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für Dritte durch die NORD/LB8. Dienstvereinbarung Mobile Endgeräte einschließlich Anlagen 1 bis 59. Dienstvereinbarung zum Einsatz der Telekommunikationsanlage in der NORD/LB einschließlich Anlagen 1 bis 810. Dienstvereinbarung zum Einsatz des RAS Dienstes an Feiertagen, Wochenenden, arbeitsfreien Tagen nach Tarifvertrag und an den Arbeitstagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr11. Dienstvereinbarung zu der Anwendung S-Web Sicherer Datenraum einschließlich Anlagen 1 bis 512. Dienstvereinbarung zu der Anwendung EPOS@IB einschließlich Anlagen 1 bis 513. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Microsoft System Center Configuration Manager (SCCM) einschließlich Anlagen 1 bis 614. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Zutrittsberechtigungssystem MTZ Access einschließlich Anlagen 1 bis 615. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Lexmark Print Release Standardlösung (LPRS) einschließlich Anlagen 1 bis 516. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Single Sign-on (SSO) einschließlich Anlagen 1 und 217. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Zeiterfassung MTZ Bosch18. Dienstvereinbarung zu der Anwendung SAM Jupiter einschließlich Anlagen 1 bis 519. Dienstvereinbarung zum elektronischen Schließsystem20. Regelung zur Nutzung von bargeldlosen Auf- und Abwertungssystemen21. Dienstvereinbarung Bürokommunikation22. Dienstvereinbarung zu dem Einsatz von Standard-Projektmanagement-Software23. Dienstvereinbarung zu der Anwendung ELO einschließlich Anlagen 1 bis 524. Dienstvereinbarung zu der Anwendung Confluence der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einschließlich Anlagen 1 bis 625. Rahmendienstvereinbarung zu der Anwendung WBT (Web Based Training)26. Rahmendienstvereinbarung zum Arbeitsschutz für Anwendungen an Bildschirmsystemen in der NORD/LB27. Dienstvereinbarung für den Dienst Microsoft 365 (M365) einschließlich Anlagen 1 bis 5
Teilweise fortgeltende Dienstvereinbarungen
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3)Teilweise fortgeltende DienstvereinbarungenBei den folgenden Dienstvereinbarungen der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gelten ausschließlich die genannten Regelungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fort:1. Dienstordnung mit Anlagen 1 und 2Einführung, § 1, § 2 Nrn. 2.1 bis 2.5, 2.6b, 2.7, 2.9, 2.10 bis 2.14, §§ 3 bis 5, §§ 7 und 8, Anlagen 1 und 22. Sozialordnung Teil 1 §§ 1 bis 3, § 7 Abs. 3 und 4, §§ 8 bis 14, Teil 2 und Teil 3 vollständig
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.