InvBankAPVermBek ST · Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung über die Feststellung des Aktiv- und Passivvermögens der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Vom 9. Juni 2023

Ausfertigungsdatum:
09.06.2023
Fundstelle:
GVBl. LSA 2023, 360
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel InvBankAPVermBek

Aufgrund des § 22 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank vom 15. Dezember 2021 (GVBl. LSA S. 598) wird bekannt gemacht, dass das Aktiv- und Passivvermögen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der zum 28. Februar 2023 erstellten und von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Schlussbilanz vom Ministerium der Finanzen festgestellt worden ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.