Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Vom 23. Oktober 2019*
- Ausfertigungsdatum:
- 23.10.2019
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2019, 334
§ 1Dem vom 21. März 2019 bis 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt.
§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen**.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.