HSchulZulStVtrG ST 2019 · Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Vom 23. Oktober 2019*

Ausfertigungsdatum:
23.10.2019
Fundstelle:
GVBl. LSA 2019, 334
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem vom 21. März 2019 bis 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt.

§ 2

§ 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen**.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.