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Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag Vom 14. Dezember 2017

Ausfertigungsdatum:
14.12.2017
Fundstelle:
GVBl. LSA 2017, 235
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem vom 1. Juni 2017 bis 20. Juni 2017 unterzeichneten Studienakkreditierungsstaatsvertrag wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.*

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.