Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Harz(Harz-Kreissitz-Gesetz - HarzKrsG -) Vom 20. Dezember 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2005
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2005, 764
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Kreissitzbestimmung
§ 1 KreissitzbestimmungKreissitz des Landkreises Harz im Sinne des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 (GVBl. LSA S. 692) ist die Stadt Halberstadt.
In-Kraft-Treten
§ 2 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.