Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ) vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2010, 414
Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
§ 1 Einheitsgemeinde Stadt HarzgerodeDie Gemeinde Neudorf wird in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Thale
§ 2 Verwaltungsgemeinschaft ThaleDie Gemeinde Westerhausen wird in die Stadt Thale eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Thale gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg
§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg*Die Stadt Gernrode sowie die Gemeinden Bad Suderode und Rieder der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz werden in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg eingemeindet. Die eingemeindete Stadt sowie die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Inkrafttreten
§ 4 Inkrafttreten§ 3 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.