Gesetz über Eingemeindungen in die Stadt Gommern Vom 21. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 21.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2004, 839
Eingemeindung
§ 1 EingemeindungDie Gemeinden Domburg, Ladeburg und Leitzkau werden in die Stadt Gommern eingemeindet.
Landkreiszugehörigkeit
§ 2 LandkreiszugehörigkeitDie gemäß § 1 durch die Eingemeindung erweiterte Stadt Gommern wird dem Landkreis Jerichower Land zugeordnet.
Auseinandersetzung
§ 3 AuseinandersetzungDie Auseinandersetzung erfolgt durch Vereinbarung der beteiligten Landkreise.
In-Kraft-Treten
§ 4 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.