GommernEingemG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz über Eingemeindungen in die Stadt Gommern Vom 21. Dezember 2004

Ausfertigungsdatum:
21.12.2004
Fundstelle:
GVBl. LSA 2004, 839
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Eingemeindung

§ 1 EingemeindungDie Gemeinden Domburg, Ladeburg und Leitzkau werden in die Stadt Gommern eingemeindet.

§ 2

Landkreiszugehörigkeit

§ 2 LandkreiszugehörigkeitDie gemäß § 1 durch die Eingemeindung erweiterte Stadt Gommern wird dem Landkreis Jerichower Land zugeordnet.

§ 3

Auseinandersetzung

§ 3 AuseinandersetzungDie Auseinandersetzung erfolgt durch Vereinbarung der beteiligten Landkreise.

§ 4

In-Kraft-Treten

§ 4 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.