Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vom 13. Juni 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 13.06.2012
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2012, 189
Artikel 1(1) Dem vom 15. Dezember 2011 bis zum 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 20 Abs. 1 zum 1. Juli 2012 in Kraft. Das Inkrafttreten des Staatsvertrages ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen*.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten des in Artikel 1 Abs. 1 genannten Staatsvertrages tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Norddeutsche Klassenlotterie vom 13. Februar 2009 (GVBl. LSA S. 38) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.