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Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen Vom 14. Februar 2008

Ausfertigungsdatum:
14.02.2008
Fundstelle:
GVBl. LSA 2008, 50
8 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Aufhebung der Amtsgerichte Hettstedt und Osterburg

§ 1 Aufhebung der Amtsgerichte Hettstedt und Osterburg(1) Das Amtsgericht Hettstedt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Hettstedt dem Bezirk des Amtsgerichts Eisleben zugelegt. (2) Das Amtsgericht Osterburg wird mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Osterburg dem Bezirk des Amtsgerichts Stendal zugelegt.

§ 2

Zulegung des Gebietes der Stadt Roßlau (Elbe) an das Amtsgericht Dessau

§ 2 Zulegung des Gebietes der Stadt Roßlau (Elbe) an das Amtsgericht DessauDem Bezirk des Amtsgerichts Dessau wird ab dem 1. März 2008 das Gebiet der Stadt Roßlau (Elbe) in den Grenzen vom 30. Juni 2007 zugelegt.

§ 3

Aufhebung der Arbeitsgerichte Halberstadt und Naumburg

§ 3 Aufhebung der Arbeitsgerichte Halberstadt und Naumburg(1) Das Arbeitsgericht Halberstadt wird mit Ablauf des 31. Mai 2009 aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Halberstadt dem Bezirk des Arbeitsgerichts Magdeburg zugelegt. (2) Das Arbeitsgericht Naumburg wird mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Naumburg dem Bezirk des Arbeitsgerichts Halle zugelegt. (3) Es werden 1. ab dem 1. Januar 2009 in Naumburg vom Arbeitsgericht Halle und2. ab dem 1. Juni 2009 in Halberstadt vom Arbeitsgericht Magdeburg Gerichtstage abgehalten und Rechtsantragstellen eingerichtet.

§ 4

Aufhebung des Sozialgerichts Stendal

§ 4 Aufhebung des Sozialgerichts Stendal(1) Das Sozialgericht Stendal wird mit Ablauf des 31. Oktober 2010 aufgehoben. Ab dem 1. November 2010 ist der Bezirk des Sozialgerichts Stendal dem Bezirk des Sozialgerichts Magdeburg zugelegt. (2) Ab dem 1. November 2010 werden in Stendal vom Sozialgericht Magdeburg Gerichtstage abgehalten und eine Rechtsantragstelle eingerichtet.

§ 5

Aufhebung des Verwaltungsgerichts Dessau

§ 5 Aufhebung des Verwaltungsgerichts DessauDas Verwaltungsgericht Dessau wird mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Verwaltungsgerichts Dessau dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Halle zugelegt.

§ 6

Folgeänderungen

§ 6 Folgeänderungen(1) (Änderungsanweisungen zum Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt)(2 und 3) (Änderungsanweisungen zum Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen)(4) (Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt)(5) (Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes)

§ 7

Neubekanntmachung

§ 7 NeubekanntmachungDas Ministerium der Justiz wird ermächtigt, die vom 1. Januar 2009 an geltende Fassung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt und des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes, die vom 1. Juni 2009 an geltende Fassung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen sowie die vom 1. November 2010 an geltende Fassung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

§ 8

Inkrafttreten

§ 8 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und Nr. 5 Buchst. a tritt am 1. März 2008 in Kraft.(3) § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c, Nr. 5 Buchst. b und c, Abs. 2 Nrn. 1 und 2 und Abs. 5 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.(4) § 6 Abs. 3 tritt am 1. Juni 2009 in Kraft.(5) § 6 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 tritt am 1. November 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.