GenthZwStAuflV ST · Sachsen-Anhalt

Verordnung über die Auflösung der amtsgerichtlichen Zweigstelle Genthin Vom 8. November 2010

Ausfertigungsdatum:
08.11.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 544
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GenthZwStAuflV

Aufgrund des Artikels 10 Abs. 6 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte vom 17. Mai 2000 (GVBl. LSA S. 258), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 409), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Zweigstelle Genthin des Amtsgerichts Burg wird aufgelöst.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.