Erstes Funktionalreformgesetz Vom 22. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 22.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2004, 852
Artikel 1 Änderung der Gemeindeordnung(Änderungsanweisungen)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit(Änderungsanweisungen)
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr(Änderungsanweisungen)
Artikel 4 Änderung des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt(Änderungsanweisungen)
Artikel 5 Änderung der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht(Änderungsanweisungen)
Artikel 6 Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(Änderungsanweisungen)
Artikel 7 Änderung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(Änderungsanweisungen)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten(Änderungsanweisungen)
Artikel 9 Änderung der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht(Änderungsanweisungen)
Artikel 10 Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt(Änderungsanweisungen)
Artikel 11 Änderung der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts(Änderungsanweisungen)
Artikel 12 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes(Änderungsanweisungen)
Artikel 13 Bestimmung der zuständigen Behörde bei begonnenen VerfahrenUnbeschadet des Wechsels in der Zuständigkeit am 1. Januar 2005 durch dieses Gesetz führen die bis zum 31. Dezember 2004 zuständigen Behörden die bei ihnen begonnenen Verfahren zu Ende.
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf Artikel 3, 5, 8, 9 und 11 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Verordnung geändert oder aufgehoben werden.
Artikel 15 In-Kraft-Treten(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2005 in Kraft.(2) Artikel 11 Nr. 2 Buchst. c tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.