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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Vom 7. März 2011

Ausfertigungsdatum:
07.03.2011
Fundstelle:
GVBl. LSA 2011, 481
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem in der Zeit vom 1. November 2010 bis zum 16. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen*.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Artikel

Artikel 1(Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 11./20. Oktober 2005 über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt)

Artikel

Artikel 2(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt.(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft*, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt den übrigen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages mit.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.