FinVermStVtrG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) Vom 22. April 2013

Ausfertigungsdatum:
22.04.2013
Fundstelle:
GVBl. LSA 2013, 180
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem in dem Zeitraum vom 6. bis zum 14. Dezember 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.*

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.