Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre (AM15-Verordnung - AM15-VO) Vom 3. April 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 03.04.2020
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2020, 136
Aufgrund des § 6 Abs. 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), wird verordnet:
Herabsetzung des Mindestalters
§ 1 Herabsetzung des MindestaltersDas Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.