Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO) Vom 25. Mai 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 25.05.2012
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2012, 160
Aufgrund des § 21 Nr. 1 des Eigenbetriebsgesetzes vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA S. 238, 251), wird verordnet:
Geltungsbereich
§ 1 GeltungsbereichDie Vorschriften dieser Verordnung gelten für Eigenbetriebe, die die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen entsprechend den §§ 15 bis 19 des Eigenbetriebsgesetzes gestalten.
Erleichterungen im Rechnungswesen
§ 2 Erleichterungen im Rechnungswesen(1) Eigenbetriebe mit Erträgen bis zu 520 000 Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme bis zu 2 600 000 Euro im Jahr sowie bis zu 20 Arbeitnehmern laut Stellenübersicht können die für kleine Kapitalgesellschaften nach dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Eigenbetriebe der Abfallentsorgung, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Energieversorgung sowie für Verkehrs- und Hafenbetriebe. (2) Für Eigenbetriebe mit geringem Buchungsumfang, die nicht der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder der Abfallentsorgung dienen, kann eine entsprechende Verwaltungsbuchführung geführt werden. Die Art der Buchung muss die zwangsläufige Fortschreibung der Vermögens- und Schuldenteile ermöglichen. Die Buchführung muss zusammen mit der Bestandsaufnahme die Aufstellung von Jahresabschlüssen gestatten, die den Anforderungen des § 19 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes entsprechen. Eine Anlagenbuchführung muss vorhanden sein.
Erfolgsplan
§ 3 Erfolgsplan(1) Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind ausreichend zu erläutern. Soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, sind sie besonders zu begründen. Zum Vergleich sind die Zahlen des Erfolgsplans des laufenden Jahres und die abgerundeten Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres daneben zu stellen. (2) Im Erfolgsplan sind die in Absatz 1 genannten Positionen auch für die drei auf das Planwirtschaftsjahr folgenden Wirtschaftsjahre darzustellen. Diese mittelfristige Ergebnisplanung ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. (3) Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge zu erwarten, so hat die Betriebsleitung den Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten. Im Fall erfolggefährdender Mehraufwendungen tritt bei Eilbedürftigkeit an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bürgermeisters; der Betriebsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. Sind sie unabweisbar, sind der Betriebsausschuss und der Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten. (4) Im Erfolgsplan sind geplante Gewinnverwendungen aufzuzeigen und zu erläutern.
Vermögensplan
§ 4 Vermögensplan(1) Auf der Einnahmenseite des Vermögensplanes sind die vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt des Aufgabenträgers stammen und Mittel, die an den Haushalt des Aufgabenträgers abfließen sollen, müssen mit den Ansätzen im Haushaltsplan des Aufgabenträgers übereinstimmen. (2) Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Anlageänderungen sind nach Vorhaben getrennt zu veranschlagen und zu erläutern. Für Vorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sind neben dem veranschlagten Jahresbedarf die Ausgaben für die gesamte Maßnahme anzugeben. Ausgaben für weitere Jahre sind in der Finanzplanung zu berücksichtigen. (3) Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Bauten und Instandsetzungen an Bauten dürfen, sofern es sich nicht um Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung oder dringende Instandsetzungen handelt, erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, der finanzielle Umfang der Maßnahme mit den voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Zuschüsse Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Folgekosten beizufügen. (4) Die Inanspruchnahme der Ausgabeansätze darf nur erfolgen, wenn die rechtzeitige Bereitstellung der Finanzierungsmittel gesichert ist. (5) Ausgaben für verschiedene Vorhaben, die sachlich zusammenhängen, können für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn dies die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Mehrausgaben für Einzelvorhaben, die einen in der Betriebssatzung festzusetzenden Betrag überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses, soweit ihre Deckung nicht gewährleistet ist. Bei Eilbedürftigkeit genügt die Zustimmung des Bürgermeisters, der Betriebsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. (6) Zur Gliederung des Vermögensplanes ist das Muster 1 (Anlage) anzuwenden.
Bilanz
§ 5 Bilanz(1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Aufstellung der Bilanz nach dem Dritten Buch Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches. Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen. (2) Von der Gliederung nach § 266 des Handelsgesetzbuches kann abgewichen werden, wenn der Gegenstand des Eigenbetriebes dies erfordert und die abweichende Gliederung gleichwertig ist. § 268 Abs. 1 bis 3, §§ 270 und 272 des Handelsgesetzbuches finden keine Anwendung.
Bilanzielle Behandlung von Zuschüssen
§ 6 Bilanzielle Behandlung von Zuschüssen(1) Die von der öffentlichen Hand gewährten Zuschüsse sind Vermögensübertragungen zugunsten des Eigenbetriebes, die entweder als Ertragszuschuss oder als Kapitalzuschuss einzuordnen sind. (2) Ertragszuschüsse sind Zuwendungen, die für investive Maßnahmen gezahlt wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Sie dienen der Stärkung der Ertragskraft. Ertragszuschüsse der öffentlichen Hand, die die Gemeinde für den Eigenbetrieb erhält, sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten auszuweisen. Der Sonderposten ist nach Maßgabe der handelsrechtlichen Abschreibung des zuwendungsfinanzierten Vermögensgegenstandes jährlich ertragswirksam aufzulösen. Soweit eine unmittelbare Zurechnung zu einem Vermögensgegenstand nicht erfolgen kann, ist der Sonderposten jährlich in Höhe von einem Fünftel oder zum durchschnittlichen Abschreibungssatz linear aufzulösen. Zuschüsse für Baumaßnahmen sind als Ertragszuschüsse zu behandeln. (3) Kapitalzuschüsse sind Zuwendungen, deren ertragswirksame Auflösung der Zuwendungsgeber ausdrücklich ausgeschlossen hat. Sie dienen der Stärkung des Eigenkapitals. Kapitalzuschüsse der öffentlichen Hand, die die Gemeinde für den Eigenbetrieb erhält, sind der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, die bei der Refinanzierung entsprechend aufzulösen ist. (4) Im Übrigen finden auf die Bilanzierung der Zuschüsse die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Anwendung.
Anhang
§ 7 AnhangFür die Darstellung im Anhang gilt § 285 Nrn. 9 und 10 des Handelsgesetzbuches mit der Maßgabe, dass die Angaben nach 1. § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuches über die vom Eigenbetrieb gewährten Leistungen für die Mitglieder der Betriebsleitung und die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie für sonstige für den Eigenbetrieb in leitender Funktion tätige Personen und2. § 285 Nr. 10 des Handelsgesetzbuches für die Mitglieder der Betriebsleitung und die Mitglieder des Betriebsausschusses zu machen sind. § 285 Nr. 8 und § 286 Abs. 2 und 3 des Handelsgesetzbuches finden keine Anwendung.
Lagebericht
§ 8 LageberichtFür den Lagebericht des Eigenbetriebes gilt § 289 des Handelsgesetzbuches sinngemäß mit der Maßgabe, dass auf die dort in Absatz 2 genannten Sachverhalte einzugehen ist. Im Lagebericht ist auch einzugehen auf 1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,2. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,3. den Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben,4. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,5. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,6. die Ertragslage,7. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr,8. die Finanz- und Leistungsbeziehungen des Eigenbetriebes zur Gemeinde.
Muster
§ 9 MusterZur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen sind die in der Anlage aufgeführten Muster zu verwenden. Das für Kommunalrecht zuständige Ministerium kann weitere verbindliche Muster erlassen.
Sprachliche Gleichstellung
§ 10 Sprachliche GleichstellungPersonen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Inkrafttreten
§ 11 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Anlage (zu § 4 Abs. 6, § 9)Muster 1Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 20_ Finanzierungsmittel (Einnahmen) Laufende Nummer Bezeichnungen Euro Erläuterungen 1 Zuführung zum Stammkapital 2 Zuführungen zu Rücklagen abzüglich Entnahmen1 3 Jahresgewinn 4 Zuführungen zu Sonderposten abzüglich Entnahmen1 5 Zuweisungen und Zuschüsse abzüglich Auflösungsbeträge 6 Beiträge und ähnliche Entgelte abzüglich Auflösungsbeträge 7 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen abzüglich Entnahmen1 8 Kredite von a) Aufgabenträger b) Dritten 9 Abschreibungen und Anlagenabgänge1, 2 10 Rückflüsse aus gewährten Krediten 11 erübrigte Mittel aus Vorjahren 12 Finanzierungsmittel insgesamt Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Planansatz Investitionen (nachrichtlich) Lauf- ende Num- mer Bezeichnungen Ausgaben des Wirtschafts- jahres Verpflichtungs- ermächtigungen des Wirtschafts- jahres1 Gesamtaus- gabebedarf Bisher bereit- gestellt2 Erläuterungen € € € € 1 2 3 4 5 6 7 1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte3 für a) Stromversorgungb) Gasversorgungc) ............... 2 Finanzanlagen (einschließlich Kapitaleinlagen und Umlagen zur Vermögensfinanzierung 3 Rückzahlung vom Stammkapital 4 Entnahme aus Rücklagen 5 Jahresverlust 6 Entnahme Sonderposten 7 Auflösung Ertragszuschüsse 8 Entnahme langfristiger Rückstellungen 9 Tilgung von Krediten 10 Gewährung von Krediten an a) den Aufgabenträgerb) Dritte 11 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 12 Finanzierungsbedarf insgesamt ________ _________ Muster 2BilanzAktivseite A. AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten2. geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit a) Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bautenb) Bahnkörpern und Bauten des Schienenweges 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummern 1 und 2 gehören5. Erzeugungs-, Gewinnungs-, Bezugs-, Reinigungs- und Entsorgungsanlagen16. Verteilungs- und Sammlungsanlagen17. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen8. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr9. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummern 5 bis 8 gehören10. Betriebs- und Geschäftsausstattung11. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen22. Ausleihungen an verbundene Unternehmen23. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht5. Wertpapiere des Anlagevermögens6. sonstige Ausleihungen B. UmlaufvermögenI. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen3. fertige Erzeugnisse und Waren4. geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen3, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen2, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr4. Forderungen an den Aufgabenträger oder andere Eigenbetriebe des Aufgabenträgers4, 6, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr5. Forderungen an Gebietskörperschaften4, 6, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr6. sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere 1. Anteile an verbundenen Unternehmen22. sonstige Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei KreditinstitutenC. Rechnungsabgrenzungsposten Passivseite A. EigenkapitalI. StammkapitalII. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage2. Zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn und Verlust Gewinn und Verlust des Vorjahres .............. Verwendung für ......./Ausgleich durch ...... .............. .............. Jahresgewinn oder Jahresverlust .............. .............. B. Sonderposten5C. Empfangene ErtragszuschüsseD. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen2. Steuerrückstellungen3. Sonstige Rückstellungen E. Verbindlichkeiten 1. Förderdarlehen2. Anleihen, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr4. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und aus der Ausstellung eigener Wechsel7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen2, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr8. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr9. Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufgabenträger6, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr10. Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften6, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr11. sonstige Verbindlichkeiten, davon a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr,b) aus Steuern undc) im Rahmen der sozialen Sicherheit F. Rechnungsabgrenzungsposten Muster 3Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse1 ........ 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ........ 3. andere aktivierte Eigenleistungen ........ 4. sonstige betriebliche Erträge, davon Auflösungen von Sonderposten ........ ........ 5. Materialaufwand: a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren2 ........ b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ........ ........ 6. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter3 ........ b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung3, ........ ........ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen: a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen, davon aa) nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGBbb) nach § 254 HGB ........ b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten, davon aa) nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGBbb) nach § 254 HGB ........ ........ 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen4, davon Zuführungen zu Sonderposten ........ ........ 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen5 ........ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen5 ........ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen5 ........ ........ 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ........ 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus verbundenen Unternehmen5 ........ ........ 14. Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ........ 15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen ........ ........ 16. Aufwendungen aus Verlustübernahme ........ ........ 17. außerordentliche Erträge ........ 18. außerordentliche Aufwendungen ........ 19. außerordentliches Ergebnis ........ 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ........ 21. sonstige Steuern 22. Jahresgewinn oder Jahresverlust ........ ........ Nachrichtlich: ........ Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlustes a) zur Tilgung des Verlustvortrages ........ a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag ........ b) zur Einstellung in Rücklagen ........ b) aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen ........ c) zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers ........ c) auf neue Rechnung vorzutragen ........ d) auf neue Rechnung vorzutragen ........ Muster 4Muster 5Muster 6Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe1 I. Stromversorgung 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten5. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 oder 3 gehören6. Erzeugungs- und Bezugsanlagen a) Betriebseinrichtungen der Erzeugungb) Betriebseinrichtungen des Bezuges 7. Verteilungsanlagen a) Umspannungs- und Umformungsanlagenb) Leitungsnetz und Hausanschlüssec) Messeinrichtungen (zum Beispiel Licht- und Kraftstromzähler, Messwandler, Schaltuhren, Höchstlastanzeiger einschließlich Lagerbestand)d) Straßenbeleuchtung 8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 oder 7 gehören9. Betriebs- und Geschäftsausstattung II. Gasversorgung 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten5. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 oder 3 gehören6. Erzeugungs- und Bezugsanlagen a) Betriebseinrichtungen der Erzeugungb) Betriebseinrichtungen des Bezuges 7. Verteilungsanlagen a) Speicherung, Verdichtung, Druckregelungb) Leitungsnetz und Hausanschlüssec) Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand)d) Straßenbeleuchtung 8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 oder 7 gehören9. Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Wasserversorgung 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten5. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 oder 3 gehören6. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen a) Betriebseinrichtungen der Gewinnungb) Betriebseinrichtungen des Bezuges 7. Verteilungsanlagen a) Speicheranlagenb) Leitungsnetz und Hausanschlüssec) Messeinrichtungen (einschließlich Lagerbestand) 8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 oder 7 gehören9. Betriebs- und Geschäftsausstattung IV. Verkehrsbetriebe 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit a) Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bautenb) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten5. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 2 oder 3 gehören6. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen7. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 6 oder 7 gehören9. Betriebs- und Geschäftsausstattung V. Gemeinsame Anlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu den Nummern 1 oder 2 gehören5. Maschinen und maschinelle Anlagen6. Betriebs- und Geschäftsausstattung VI. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 1. Stromversorgung2. Gasversorgung3. Wasserversorgung4. Verkehrsbetriebe5. Gemeinsame Anlagen VII. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen22. Ausleihungen an verbundene Unternehmen23. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht5. Wertpapiere des Anlagevermögens6. Sonstige Ausleihungen Muster 7Angaben in den Beschlüssen über 1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2. die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes - in Euro - 1. Feststellung des Jahresabschlusses1.1 Bilanzsumme1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf a) das Anlagevermögen1b) auf das Umlaufvermögen2 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf a) das Eigenkapital3b) die empfangenen Ertragszuschüsse4c) die Rückstellungen5d) die Verbindlichkeiten6 1.2 Jahresgewinn und Jahresverlust71.2.1 Summe der Erträge81.2.2 Summe der Aufwendungen92. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes2.1 bei einem Jahresgewinn: a) zur Tilgung des Verlustvortragsb) zur Einstellung der Rücklagenc) zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgersd) auf neue Rechnung vorzutragen 2.2 bei einem Jahresverlust: a) zu tilgen aus dem Gewinnvortragb) aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichenc) auf neue Rechnung vorzutragen Muster 8Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes hat, wenn keine eigenen Feststellungen getroffen werden, folgenden Wortlaut: „Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer am .............. (Datum des Bestätigungsvermerkes) abgeschlossener Prüfung durch den mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten .............................(Name des Beauftragten) die Buchführung und der Jahresabschluss des .............................(Name des Eigenbetriebes) den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“ Muster 9Wirtschaftsplan 20.. für das Krankenhaus ......................................... für die Pflegeeinrichtung ......................................... A. Erfolgsplan Lau- fende Num- mer Kontengruppe, -untergruppe oder Konto Bezeichnung Planansatz Rechnungsergebnis Erläuterungen 20..1 20..2 20..3 € 1 2 3 4 5 6 7 Ordnung entsprechend der Anlage 2 zur Krankenhausbuchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1987 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041), in der jeweils geltenden Fassung. Nachrichtlich: Gesamterträge Gesamtaufwendungen B. Vermögensplan I. Einnahmen Lau- fende Num- mer Bezeichnung Planansatz Rechnungsergebnis Erläuterungen 20..1 20..2 20..3 € 1 2 3 4 5 6 1 Zuweisungen des Krankenhausträgers und Zuschüsse Dritter 2 Zuweisungen aufgrund einer Förderung von Investitionskosten nach dem Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt4 2.1 Einzelförderung (§ 5 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt4) 2.2 Pauschalförderung (§ 6 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt4) 2.3 Förderung von Lasten aus Investitionsdarlehen (§ 5 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt4) 3 Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 4 Erwirtschaftete Abschreibungen 5 Einnahmen aus dem Abgang von Anlagevermögen 6 Rückflüsse aus gewährten Darlehen 7 Kredite 8 Herabsetzung des Umlaufvermögens Gesamteinnahmen des Vermögensplans II. Ausgaben Lau- fende Num- mer Bezeichnung Planansatz Rechnungs- ergebnis 20..4 Investitionen und Investitionsförde- rungs-Maßnahmen Erläute- rungen 20..1 Verpflich- tungsermäch- tigungen 20..1, 2 20..3 Gesamtaus- gabebedarf bisher bereit- gestellt € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sachinvestitionen (Vorhaben sind entsprechend dem Anlagennachweis gemäß Anlage 3 der Krankenhausbuchführungsverordnung und die Ausgabensätze, soweit möglich, nach Anlagenteilen zu gliedern) Finanzinvestitionen Kredittilgung .............. .............. Gesamtausgaben des Vermögensplans Muster 10Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 20.. bis 20.. für das Krankenhaus ......................................... für die Pflegeeinrichtung ......................................... A. Finanzplan Lau- fende Num- mer Kontengruppe, -untergruppe Bezeichnung Geschäftsjahr Planjahr 1 2. 3. 20.. 20.. Folgejahr 20.. 20.. 20.. Tausend € 1 2 3 4 5 6 7 8 I. Erfolgsplan1. Erträge (Ordnung wie Erfolgsplan)2. Aufwendungen (Ordnung wie Erfolgsplan)II. Vermögensplan 1. Einnahmen (Ordnung wie Vermögensplan)2. Ausgaben (Ordnung wie Vermögensplan) B. Investitionsprogramm Lau- fende Num- mer Aufgabenbereich Investitionen Investitionsförde- rungs-Maßnahmen Geschäfts- jahr 20.. Plan- jahr 20.. 1. 2. 3. Voraus- sichtliche Gesamt- ausgaben davon außerhalb des Finanzierungsplans Folgejahr vorher ver- anschlagt in späteren Jahren zu veranschlagen 20.. 20.. 20.. Tausend € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (Gliederung nach der Ordnung des Vermögensplans)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.