Gesetz über die Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt Vom 5. November 2009 * **
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2009
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2009, 514, 519
Zuständige Behörde für die Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.