DessauEingemG ST · Sachsen-Anhalt

Gesetz über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau Vom 21. Dezember 2004

Ausfertigungsdatum:
21.12.2004
Fundstelle:
GVBl. LSA 2004, 838
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Eingemeindung

§ 1 EingemeindungDie Gemeinden Brambach und Rodleben werden in die kreisfreie Stadt Dessau eingemeindet.

§ 2

Auseinandersetzung

§ 2 AuseinandersetzungDie Auseinandersetzung erfolgt durch Vereinbarung des beteiligten Landkreises Anhalt-Zerbst und der kreisfreien Stadt Dessau.

§ 3

In-Kraft Treten

§ 3 In-Kraft TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.