Gesetz über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau Vom 21. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 21.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2004, 838
Eingemeindung
§ 1 EingemeindungDie Gemeinden Brambach und Rodleben werden in die kreisfreie Stadt Dessau eingemeindet.
Auseinandersetzung
§ 2 AuseinandersetzungDie Auseinandersetzung erfolgt durch Vereinbarung des beteiligten Landkreises Anhalt-Zerbst und der kreisfreien Stadt Dessau.
In-Kraft Treten
§ 3 In-Kraft TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.