GemNeuglG BLK · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 413
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Verbandsgemeinde Unstruttal

§ 1 Verbandsgemeinde UnstruttalDie Gemeinde Reinsdorf wird in die Mitgliedsgemeinde Stadt Nebra (Unstrut) der Verbandsgemeinde Unstruttal eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2

Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Verwaltungsgemeinschaft Saaletal

§ 2 Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Verwaltungsgemeinschaft Saaletal(1) Die Gemeinde Leißling der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land wird in die Stadt Weißenfels eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.(2) Die Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal werden in die Stadt Weißenfels eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Saaletal gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 3

Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund

§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Lützen-WiesengrundDie Gemeinden Dehlitz (Saale), Sössen und Zorbau werden in die Stadt Lützen eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 4

Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner Land

§ 4 Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner LandAus der Stadt Teuchern und den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und Trebnitz wird die Einheitsgemeinde Stadt Teuchern gebildet. Mit Bildung der neuen Stadt werden die an der Neubildung beteiligte Stadt und die beteiligten Gemeinden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner Land gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 5

Inkrafttreten

§ 5 InkrafttretenDie §§ 3 und 4 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.