Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK) Vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2010, 412
Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-WeferlingenDie Gemeinde Everingen wird in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.
Einheitsgemeinde Hohe Börde
§ 2 Einheitsgemeinde Hohe BördeDie Gemeinden Bornstedt und Rottmersleben werden in die Einheitsgemeinde Hohe Börde eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.
Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde
§ 3 Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-BördeDie Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben wird in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.
Verbandsgemeinde Obere Aller
§ 4 Verbandsgemeinde Obere AllerDie Gemeinden Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne werden in die Mitgliedsgemeinde Eilsleben der Verbandsgemeinde Obere Aller eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)
§ 5 Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)Die Stadt Hadmersleben wird in die Stadt Oschersleben (Bode) eingemeindet. Die eingemeindete Stadt wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode) gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Inkrafttreten
§ 6 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.