GemNeuglG BK · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 412
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-WeferlingenDie Gemeinde Everingen wird in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2

Einheitsgemeinde Hohe Börde

§ 2 Einheitsgemeinde Hohe BördeDie Gemeinden Bornstedt und Rottmersleben werden in die Einheitsgemeinde Hohe Börde eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 3

Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde

§ 3 Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-BördeDie Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben wird in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 4

Verbandsgemeinde Obere Aller

§ 4 Verbandsgemeinde Obere AllerDie Gemeinden Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne werden in die Mitgliedsgemeinde Eilsleben der Verbandsgemeinde Obere Aller eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 5

Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)

§ 5 Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)Die Stadt Hadmersleben wird in die Stadt Oschersleben (Bode) eingemeindet. Die eingemeindete Stadt wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode) gilt § 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes.

§ 6

Inkrafttreten

§ 6 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.