Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 26. Juni 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.2025
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2025, 414
Artikel 1(1) Dem vom 25. Oktober 2024 bis 5. März 2025 unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Abs. 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.(4) Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Abs. 2 Satz 2 von mindestens einem Land gekündigt worden sein, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.