Verordnung zur Änderung des Wertverhältnisses zwischen Acker- und Grünland und zur Flächenidentifizierung Vom 26. Mai 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 26.05.2005
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2005, 294
Aufgrund des § 5 Abs. 3 Satz 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1869) und des § 3 der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194) wird verordnet:
Wert für Dauergrünland
§ 1 Wert für DauergrünlandDer in Anlage 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes für Dauergrünland bestimmte Wert wird um 0,15 erhöht.
Referenzparzelle
§ 2 ReferenzparzelleReferenzparzelle für das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist der Feldblock im Sinne des § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung.
In-Kraft-Treten
§ 3 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.