Sachsen-Anhalt

Verordnung zur Untersagung der Einführung der Teilungsgenehmigung nach § 19 Abs. 5 des Baugesetzbuches Vom 2. Januar 1998

Ausfertigungsdatum:
02.01.1998
Fundstelle:
GVBl. LSA 1998, 2
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BauGB

Auf Grund des § 19 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird verordnet:

§ 1

§ 1Für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt wird vorgeschrieben, daß Gemeinden Satzungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches zur Einführung einer Genehmigungspflicht für die Teilung von Grundstücken im Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Sinne von § 30 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches nicht beschließen dürfen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.