Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Jerichower Land (Jerichower Land-Kreissitz-Gesetz - Jerichower LandKrsG -) Vom 20. Dezember 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2005
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2005, 761
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Kreissitzbestimmung
§ 1 KreissitzbestimmungKreissitz des Landkreises Jerichower Land im Sinne des § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung ist die Stadt Burg.
In-Kraft-Treten
§ 2 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.