GemNeuglG ABI · Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (GemNeuglG ABI) Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVBl. LSA 2010, 411
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Südliches AnhaltDie Stadt Gröbzig sowie die Gemeinden Piethen und Görzig werden in die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.