Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (GemNeuglG ABI) Vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2010, 411
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt
§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Südliches AnhaltDie Stadt Gröbzig sowie die Gemeinden Piethen und Görzig werden in die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.