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Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 18. Februar 2020

Ausfertigungsdatum:
18.02.2020
Fundstelle:
GVBl. LSA 2020, 44
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem vom 29. August 2019 bis 21. Oktober 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem die Regelungen des Staatsvertrages nach seinem Artikel 7 Abs. 3 wirksam werden, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.*

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.