Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Altbergbau Vom 19. Dezember 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2007
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2007, 475
Aufgrund des § 89 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 (GVBl. LSA S. 214) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
§ 1Die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, wird auf das Landesamt für Geologie und Bergwesen übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.