---
title: "AkadföGErAbkG ST 2025 — Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 6. Juni 2025"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/st/akadfoegerabkgst2025"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen-Anhalt"
language: "de"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-AkadföGErAbkGST2025rahmen"
updated: "2026-05-13T16:08:41+00:00"
---

# AkadföGErAbkG ST 2025 — Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 6. Juni 2025

**Landesrecht Sachsen-Anhalt**
*Ausfertigung:* 06.06.2025
*Fundstelle:* GVBl. LSA 2025, 399


### Artikel

Artikel 1(1) Dem vom 29. November 2022 bis 20. Juni 2024 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

### Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

---

— Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 6. Juni 2025
Amtliche Fassung: https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-AkadföGErAbkGST2025rahmen
Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
