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title: "AkadföGErAbkG ST — Gesetz zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 15. Dezember 2021"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen-Anhalt"
language: "de"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-AkadföGErAbkGSTrahmen"
updated: "2026-05-13T16:23:34+00:00"
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# AkadföGErAbkG ST — Gesetz zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 15. Dezember 2021

**Landesrecht Sachsen-Anhalt**
*Ausfertigung:* 15.12.2021
*Fundstelle:* GVBl. LSA 2021, 606


### Artikel

Artikel 1(1) Dem Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zu dem vom 30. Dezember 1970 bis 21. Mai 1971 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem der Beitritt nach Artikel 11 Abs. 4 Satz 2 des Abkommens wirksam wird, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.*

### Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 15. Dezember 2021
Amtliche Fassung: https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-AkadföGErAbkGSTrahmen
Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
