Verordnung zur Umsetzung von Gebietsänderungen im Bereich der Amtsgerichtsbezirke Vom 21. Januar 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 21.01.2008
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2008, 24
Aufgrund von § 3 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt vom 24. August 1992 (GVBl. LSA S. 652), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. April 2007 (GVBl. LSA S. 142), wird verordnet:
§ 1(1) Mit der Auflösung und Eingliederung der Gemeinde Wippra in die Stadt Sangerhausen bleibt die Stadt Sangerhausen dem Bezirk des Amtsgerichts Sangerhausen zugeordnet. (2) Mit der Auflösung und Eingliederung der Gemeinde Griebo in die Lutherstadt Wittenberg bleibt die Lutherstadt Wittenberg dem Bezirk des Amtsgerichts Wittenberg zugeordnet.
§ 2(Änderungsanweisungen betreffend Anlage des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte)
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.