§28aIfSGAnwFestBes ST · Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung des Beschlusses des Landtages von Sachsen-Anhalt über die Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 28a Infektionsschutzgesetz Vom 16. Dezember 2021

Ausfertigungsdatum:
16.12.2021
Fundstelle:
GVBl. LSA 2021, 616
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel §28aIfSGAnwFestBes

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 8. Sitzung zu Drucksache 8/478 folgenden Beschluss gefasst:1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) fest, dass für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) besteht.2. Der Landtag stellt zudem gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG fest, dass die Absätze 1 bis 6 des § 28a IfSG bei künftigen Eindämmungsverordnungen der Landesregierung unter Berücksichtigung der Maßgaben des Absatz 8 Satz 1 anwendbar sind.3. Der Landtag bittet die Landesregierung, den Beschluss im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.