Sachsen

Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Fundstelle:
SächsGVBl. 2005 Nr. 6, S. 228 Fsn-Nr.: 610-1.3
17 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Das in der Gemeinde Mildenau und Gemeinde Wiesa gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-2 Wiesenbad wird aufgehoben.

§ 2

§ 2 Das in der Stadt Aue gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-6 Aue-Auerhammer wird aufgehoben.

§ 3

§ 3 Das in der Stadt Waldenburg gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-27 Waldenburg wird aufgehoben.

§ 4

§ 4 Das in der Gemeinde Fraureuth gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-59 Fraureuth wird aufgehoben.

§ 5

§ 5 Das in der Gemeinde Haselbachtal gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-129 Granodiorit Galgsberg wird aufgehoben.

§ 6

§ 6 Die in der Stadt Oberwiesenthal gelegenen und in der Anlage 6 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-4 Hammerunterwiesenthal – Richterbruch werden aufgehoben.

§ 7

§ 7 Die in der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Hartmannsdorf gelegenen und in der Anlage 7 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-17 Limbach werden aufgehoben.

§ 8

§ 8 Die in der Gemeinde Striegistal und der Gemeinde Tiefenbach gelegenen und in der Anlage 8 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-38 Berbersdorf werden aufgehoben.

§ 9

§ 9 Die in der Stadt Zöblitz gelegenen und in der Anlage 9 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-40 Serpentinit Zöblitz werden aufgehoben.

§ 10

§ 10 Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41 Marienberg-Gebirge werden aufgehoben.

§ 11

§ 11 Die in der Gemeinde Thallwitz und der Gemeinde Hohburg gelegenen und in der Anlage 11 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-114 Quarzporphyr Röcknitz/Frauenberg werden aufgehoben.

§ 12

§ 12 Die in der Gemeinde Vierkirchen gelegenen und in der Anlage 12 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-170 Ton Buchholz werden aufgehoben.

§ 13

§ 13 Die in der Stadt Pirna gelegenen und in der Anlage 13 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-188 Kies Birkwitz werden aufgehoben.

§ 14

§ 14 Die in der Stadt Freital gelegenen und in der Anlage 14 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-199 Lehm Freital werden aufgehoben.

§ 15

§ 15 Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 BBergG zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.

§ 16

§ 16 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Freiberg, den 1. Juli 2005 Sächsisches Oberbergamt Prof. Schmidt Präsident

Anlagen

Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.