Sachsen

Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Fundstelle:
SächsGVBl. 2004 Nr. 4, S. 86 Fsn-Nr.: 610-1.2
30 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 Das in der Stadt Treuen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-11 Schreiersgrün wird aufgehoben.

Artikel

2

Artikel 2 Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.

Artikel

3

Artikel 3 Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.

Artikel

4

Artikel 4 Das in der Stadt Dresden gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-24 Dresden-Dobritz wird aufgehoben.

Artikel

5

Artikel 5 Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.

Artikel

6

Artikel 6 Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.

Artikel

7

Artikel 7 Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-36 Arnsdorf wird aufgehoben.

Artikel

8

Artikel 8 Das in der Stadt Kirchberg gelegene und in der Anlage 8 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-42 Saupersdorf-Krähenberg wird aufgehoben.

Artikel

9

Artikel 9 Das in der Gemeinde Limbach gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-47 Limbach wird aufgehoben.

Artikel

10

Artikel 10 Das in der Gemeinde Neuensalz gelegene und in der Anlage 10 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-48 Neuensalz wird aufgehoben.

Artikel

11

Artikel 11 Das in der Gemeinde Niederwürschnitz gelegene und in der Anlage 11 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-57 Niederwürschnitz wird aufgehoben.

Artikel

12

Artikel 12 Das in der Stadt Zwickau, der Stadt Werdau und in der Gemeinde Lichtentanne gelegene und in der Anlage 12 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-71 Zwickau-Steinpleis wird aufgehoben.

Artikel

13

Artikel 13 Das in der Stadt Zwickau und der Gemeinde Reinsdorf gelegene und in der Anlage 13 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-73 Zwickau wird aufgehoben.

Artikel

14

Artikel 14 Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 14 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-76 Dresden/Hammerweg-Ost wird aufgehoben.

Artikel

15

Artikel 15 Das in der Stadt Penig gelegene und in der Anlage 15 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-77 Kellerberg wird aufgehoben.

Artikel

16

Artikel 16 Das in der Stadt Hartha gelegene und in der Anlage 16 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-86 Granulit Steina wird aufgehoben.

Artikel

17

Artikel 17 Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 17 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-130 Granodiorit Miltitz wird aufgehoben.

Artikel

18

Artikel 18 Das in der Gemeinde Leippe-Torno gelegene und in der Anlage 18 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-138 Glassand Hohenbocka Leippe wird aufgehoben.

Artikel

19

Artikel 19 Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 19 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-142 Kaolin Wiesa-Hasenberg-N wird aufgehoben.

Artikel

20

Artikel 20 Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.

Artikel

21

Artikel 21 Das in der Gemeinde Trebendorf gelegene und in der Anlage 21 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-171 Ton Mühlrose 4 wird aufgehoben.

Artikel

22

Artikel 22 Die in den Gemeinden Weißkeißel, Rietschen und Boxberg/O.L. gelegenen und in der Anlage 22 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-175 Braunkohle Reichwalde werden aufgehoben.

Artikel

23

Artikel 23 Die in den Gemeinden Schleife, Trebendorf, Boxberg/O.L., Weißkeißel, Spreetal und der Stadt Weißwasser/O.L. gelegenen und in der Anlage 23 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-176 Braunkohle Nochten werden aufgehoben.

Artikel

24

Artikel 24 Das in der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna gelegene und in der Anlage 24 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-183 Sandstein Reinhardsdorf wird aufgehoben.

Artikel

25

Artikel 25 Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 25 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-75 Kleinzschachwitz wird aufgehoben.

Artikel

26

Artikel 26 Das in der Gemeinde Neißeaue gelegene und in der Anlage 26 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-169 Kies Zodel/Nordfeld wird aufgehoben.

Artikel

27

Artikel 27 Bergbauschutzgebiete im Sinne des § 11 des Berggesetzes der DDR im Regierungsbezirk Dresden, die nicht nach Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe i des Einigungsvertrages mit Feststellungsbescheid in ein Baubeschränkungsgebiet nach § 107 BBergG übergeleitet wurden, gelten hiermit als aufgehoben.

Artikel

28

Artikel 28 Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 BBergG zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.

Artikel

29

Artikel 29 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Freiberg, den 23. Februar 2004 Sächsisches Oberbergamt Prof. Schmidt Präsident

Anlagen

Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.