G-zum-StV-Sachsen-Thueringen-Zusammenarbeit-Raumordnung-und-Landesplanung · Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung

Fundstelle:
SächsGVBl. 1998 Nr. 11, S. 272 Fsn-Nr.: 40-6
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 1Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 29. Juni 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Minsiterpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung Arnold Vaatz

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.