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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig

Fundstelle:
SächsGVBl. 1994 Nr. 4, S. 110 Fsn-Nr.: 40-5
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 1Dem am 27. August 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 20. Januar 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung Arnold Vaatz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.