Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1995 Nr. 31, S. 399 Fsn-Nr.: 470-6V
§ 1 Die Führung des Registers für Schiffsbauwerke (§ 65 Abs. 1 Satz 1, §§ 73a und 73b der Schiffsregisterordnung in der Fassung vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1133) wird für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen a) dem Amtsgericht Magdeburg für Schiffsbauwerke, die für die Binnenschiffahrt bestimmt sind, b) dem Amtsgericht Rostock für Schiffsbauwerke, die für die Seeschiffahrt bestimmt sind.
§ 2 1Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verzichten gegenseitig sowie gegenüber den anderen an diesem Staatsvertrag beteiligten Ländern auf Kostenausgleichsansprüche. 2Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock, das Land Sachsen-Anhalt die Einnahmen des Amtsgerichts Magdeburg aus den diesen Gerichten jeweils übertragenen Angelegenheiten.
§ 3 Dieser Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von jedem der beteiligten Länder gegenüber allen oder einzelnen anderen Ländern gekündigt werden.
§ 4 1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. 3Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. 4Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.1 Schwerin, den 30. August 1995 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für den Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz Rolf Eggert Dresden, den 21. August 1995 Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann Magdeburg, den 24. Juli 1995 Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Karin Schubert Erfurt, den 10. August 1995 Für den Freistaat Thüringen Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Justiz und Europaangelegenheiten Otto Kretzschmer
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.