VwV-zustaendige-Behoerde-nach-Verpflichtungsgesetz · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bestimmung der nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zuständigen Behörde

Fundstelle:
SächsABl. 1994 Nr. 13, S. 333 Fsn-Nr.: 240-V94.1
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.