VwV-Zusatzleistungen · Sachsen

VwV-Zusatz- und Unterstützungsleistungen

Fundstelle:
SächsABl. 2021 Nr. 21, S. 598 Fsn-Nr.: 242-V21.2
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

(zu Ziffer III Nummer 3)

Anlage(zu Ziffer III Nummer 3) Als Unterstützungsleistungen werden pauschal geleistet: Anlage Fallgruppen Kriterien Entschädigung Fallgruppen Kriterien Entschädigung Fallgruppe I Leichtere Körper- und Gesundheitsschäden ohne (bleibende) Funktionsbeeinträchtigung I.1 Ohne Arbeitsunfähigkeit oder mit Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei zusammenhängenden Tagen entfällt I.2 Mit ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von drei oder mehr zusammenhängenden Tagen 16,00 Euro pro Tag maximal insgesamt 1 100,00 Euro Fallgruppe II Erkrankungen, welche nach den Erfahrungswerten der Unfallkasse Sachsen über die 26. Woche nach dem Ereignis hinaus auf Dauer zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in nachfolgender Abstufung führen: II.1 20 bis 30 Prozent 2 200,00 Euro II.2 35 bis 45 Prozent 3 800,00 Euro II.3 50 bis 75 Prozent 6 600,00 Euro II.4 80 bis 100 Prozent 11 000,00 Euro Fallgruppe III Todesfälle 22 000,00 Euro

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.