Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Auslagen der Polizei in Straf- und Bußgeldverfahren
- Fundstelle:
- SächsABl. 1997 Nr. 34, S. 922 Fsn-Nr.: 22-V97.1
Anlage Dienststelle Ort, Datum Tagebuchnummer Polizeikosten-Nachweis – Muster – im Strafverfahren/Bußgeldverfahren ......................................... gegen .................................................................................. wegen .................................................................................. sind hier folgende Auslagen entstanden: Polizeikosten-Nachweis Art der Auslagen Rechnungssteller und Rechnungsdatum Betrag in Euro Art der Auslagen Rechnungs- steller Rechnungs- datum Betrag EUR Bemer- kungen Schreibauslagen Telekommunikations- dienstleistungen Kosten für Zustellungen Versendung von Akten, pauschal Bekanntmachungskosten Zeugenentschädigungen Auslagen für Sachverständige - für Blutentnahme - für Blutuntersuchung - für Dolmetscher - sonstiges Dolmetscher und Übersetzungsleistungen Entschädigung für die Herausgabe von Gegenständen, Überwachung Fernmeldeverkehr und Auskünfte Reisekostenvergütungen/ Auslagenersatz Kosten für die Bereitstellung von Räumen Personenbeförderungskosten Reisekosten an mittellose Personen Kosten für Sachbeförderung Verwahrungskosten Bewachungskosten Zahlungen an Dritte Auslagenersatz an andere inländische Stellen Auslagenersatz an ausländische Stellen Gesamtbetrag (Nur bei Beträgen über 25 EUR, die Behörden des Bundes mitgeteilt werden.) Es wird gebeten, den eingezogenen Betrag zu überweisen auf Konto-Nummer: . . . . . . . . . . . . . .
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.