VwV-Schulfahrten
- Fundstelle:
- SächsABl. 2004 Nr. 18, S. 372 Fsn-Nr.: 710-V04.2
Als Anlage zur VwV Schulfahrten vom 7. April 2004 wird folgender Beschluss der Kultusministerkonferenz bekannt gemacht: Zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. September 1983) 1. Zur pädagogischen Bedeutung des Schullandheimaufenthalts 1.1 Durch den Aufenthalt von Schulklassen und anderen schulischen Gruppen im Schullandheim können Unterricht und Erziehung in besonders günstiger Weise miteinander verbunden werden. 1.2 Das ganztägige Zusammensein von Lehrern und Schüler ermöglicht situationsbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht frei von organisatorischen Zwängen, ermöglicht die Auseinandersetzung mit solchen Unterrichtsgegenständen, für die am Schulort die Voraussetzungen nicht in gleich günstiger Weise gegeben sind, ermöglicht in Muße die Verwirklichung künstlerischer und musischer Vorhaben, bietet sinnvolle Motivation für Spiel, Sport und Wanderung, verlangt und fördert gegenseitiges Verstehen und Rücksichtnahme bei unterschiedlichen Interessen, ermöglicht, innerhalb der Gruppe soziale Erfahrungen zu sammeln, bietet Gelegenheit, in der Gruppe auftretende Konflikte bewältigen zu lernen, ermöglicht dem Lehrer besondere Zuwendung gegenüber einzelnen Schülern, ermöglicht unter Anleitung, Freizeit aktiv auszufüllen und sinnvoll mitzugestalten. 2. Zur Vorbereitung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten 2.1 Bei der Auswahl des Schullandheims, der Planung und Gestaltung des Aufenthaltes sollen Lehrer, Eltern und Schüler zusammenwirken. Die Dauer des Schullandheimaufenthaltes sollte sich nach dem Alter der Schüler, dem jeweiligen Unterrichtsvorhaben, der pädagogischen Zielsetzung, der Finanzierbarkeit und der Entfernung vom Wohnort richten, aber eine Woche nicht unterschreiten. 2.2 Bei der methodischen Gestaltung des Unterrichts und anderer Vorhaben im Schullandheim können Verfahren gewählt werden, die mehr Zeit erfordern und selbständiges Arbeiten in besonderem Maße fördern. Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Eigenverantwortung zu entwickeln und Bereitschaft zu mitverantwortlichem Handeln zu üben und auszuprägen. Die Lehrer sollen Probleme der Klasse und einzelner Schüler, die während des Unterrichts in der Schule nur schwer lösbar sind, im Schullandheim aufgreifen und zu lösen suchen. 2.3 Jeder Schüler sollte mindestens einmal während seiner Schulzeit an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen. 2.4 Im Rahmen der Lehreraus- und -fortbildung für Lehrer aller Schulen sollen Kurse über Schulwanderungen und über die Gestaltung des Aufenthaltes im Schullandheim durchgeführt werden, um eine pädagogische und sachgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Schulwanderungen und der Schullandheimaufenthalte zu gewährleisten. Es ist anzustreben, dass Studenten und Referendare schon während der Ausbildung an einem Schullandheimaufenthalt als Begleiter teilnehmen. 2.5 Auf Anregungen zur Planung und Gestaltung von Schullandheimaufenthalten in der Fachliteratur und in Veröffentlichungen einschlägig tätiger Verbände, insbesondere des Verbandes Deutscher Schullandheime, wird hingewiesen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.