Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2003 Nr. 10, S. 198 Fsn-Nr.: 62-8.1
Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
§ 1 Gründung der Sachsen-Finanzgruppe Die Sachsen-Finanzgruppe wird zum 22. August 2003 gegründet.
Schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt
§ 2 Schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).
In-Kraft-Treten
§ 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. Juli 2003 Der Ministerpräsident In Vertretung Horst Rasch Staatsminister Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.