Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1995 Nr. 26, S. 324 Fsn-Nr.: 70-8
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Artikel 1 1Dem zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds vom 5. April 1995 wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2 Bei Kündigung des Staatsvertrages durch die Staatsregierung wird der dem Freistaat Sachsen zustehende Anteil am Stiftungsvermögen dem Stiftungsvermögen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zugewiesen.
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Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 27. September 1995 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.