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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Bestimmung der nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zuständigen Stellen

Fundstelle:
SächsABl. 1998 Nr. 45, S. 783 Fsn-Nr.: 240-V98.5
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.