BBergG-Ermaechtigungsverordnung · Sachsen

BBergG-Ermächtigungsverordnung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2000 Nr. 16, S. 537 Fsn-Nr.: 610-1/2
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Übertragung von Zuständigkeiten auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 BBergG zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen. (2) Die Ermächtigung der Staatsregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach § 142 BBergG wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.

§ 2

Übertragung von Zuständigkeiten auf das Oberbergamt

§ 2 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Oberbergamt (1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BBergG, Bergverordnungen aufgrund der §§ 65 bis 67 BBergG zu erlassen, wird auf das Oberbergamt übertragen. (2) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Absatz 4 BBergG, durch Rechtsverordnung Baubeschränkungsgebiete festzusetzen, aufzuheben oder zu beschränken, wird auf das Oberbergamt übertragen.

§ 3

In-Kraft-Treten

§ 3 In-Kraft-Treten 1Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (Ermächtigungsverordnung BBergG – BergErmVO) vom 3. November 1992 (SächsGVBl. S. 479) außer Kraft. Dresden, den 12. Dezember 2000 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.