Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 176
1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
Artikel 1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD) vom 13. November 1995 (SächsGVBl. S. 418) wird aufgehoben.
2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst
Artikel 2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst § 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst – JVDKapVO) vom 7. März 1996 (SächsGVBl. S. 97), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1998 (SächsGVBl. S. 181, 182) geändert worden ist, wird aufgehoben.
3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger
Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger § 44 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger (APORPfl) vom 9. September 1991 (SächsGVBl. S. 355) wird aufgehoben.
4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes
Artikel 4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes § 47 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes (APOMJD) vom 30. September 1991 (SächsGVBl. S. 363) wird aufgehoben.
5 In-Kraft-Treten
Artikel 5 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. Februar 2002 Der Staatsminister der Justiz Manfred Kolbe
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.