VO-Aufhebung-von-Rechtsvorschriften-SMWA · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Fundstelle:
SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 178
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen

Artikel 1 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen vom 5. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 302) wird aufgehoben.

Artikel

2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach

Artikel 2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach § 32 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (MarkAPV) vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 182) wird wie folgt geändert: Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel

3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach

Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach § 30 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach (BergAPV) vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 187) wird wie folgt geändert: Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel

4 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen vom 18. Januar 1995 (SächsGVBl. S. 53) wird aufgehoben.

Artikel

5 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben (FFVO) vom 17. März 1993 (SächsGVBl. S. 278) wird aufgehoben.

Artikel

6 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen

Artikel 6 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 14. August 1996 (SächsGVBl. S. 372) wird wie folgt geändert: In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 16 wie folgt gefasst: „§ 16 aufgehoben“. § 16 wird aufgehoben.

Artikel

7 In-Kraft-Treten

Artikel 7 In-Kraft-Treten Artikel 4 dieser Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. Dezember 2001 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.