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title: "G-zum-Abk-Zustaendigkeit-Aufgaben-Strafvollzug — Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/3875-g-zum-abk-zustaendigkeit-aufgaben-strafvollzug"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3875-G-zum-Abk-Zustaendigkeit-Aufgaben-Strafvollzug"
updated: "2026-05-13T17:58:47+00:00"
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# G-zum-Abk-Zustaendigkeit-Aufgaben-Strafvollzug — Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 1992 Nr. 2, S. 21 Fsn-Nr.: 311-1


### Artikel — 1 Zustimmung zum Abkommen

Artikel 1 Zustimmung zum Abkommen 1Dem am 6. Juni 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder stimmt der Sächsische Landtag zu. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel — 2 Inkrafttreten

Artikel 2 Inkrafttreten 1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 17. Januar 1992 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

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— Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3875-G-zum-Abk-Zustaendigkeit-Aufgaben-Strafvollzug
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
