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title: "FronleichnamsAendVO — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/3841-fronleichnamsaendvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3841-FronleichnamsAendVO"
updated: "2026-05-13T18:01:18+00:00"
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# FronleichnamsAendVO — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 1995 Nr. 14, S. 160


### Artikel — 1

Artikel 1 Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den regionalen Feiertag Fronleichnam (FrohnleichnamsVO) vom 4. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 417) wird wie folgt geändert: In § 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Dies gilt, wenn die aufgeführten Gemeinden nach einer Neugliederung als Gemeindeteil fortbestehen, nur für diesen Gemeindeteil.“ In der Anlage zu § 1 wird das Wort „Großdubrau“ gestrichen.

### Artikel — 2

Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 30. Mai 1995 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert

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— Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3841-FronleichnamsAendVO
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
