FronleichnamsAendVO · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam

Fundstelle:
SächsGVBl. 1995 Nr. 14, S. 160
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den regionalen Feiertag Fronleichnam (FrohnleichnamsVO) vom 4. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 417) wird wie folgt geändert: In § 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Dies gilt, wenn die aufgeführten Gemeinden nach einer Neugliederung als Gemeindeteil fortbestehen, nur für diesen Gemeindeteil.“ In der Anlage zu § 1 wird das Wort „Großdubrau“ gestrichen.

Artikel

2

Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 30. Mai 1995 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.