Ber-VO-Zustaendigkeit-Berufung-ehrenamtliche-Richter-bei-Fachkammern-und-Fachsenaten-nach-Bundespersonalvertretungsgeset · Sachsen

Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993

Fundstelle:
SächsGVBl. 1993 Nr. 17, S. 283
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.